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Stiftung DatenschutzDaten einfach übertragen – Ihr Recht auf Datenportabilität

Leseempfehlung

Autor:
Stiftung Datenschutz

Erscheinungsdatum:
2018

Publikation:
Stiftung Datenschutz, Broschüre

Datenportabilität – worum geht es? Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kennen es: Man würde gerne den Fitness-Tracker oder Stromversorger wechseln, doch der Aufwand, die einzelnen Daten vom alten Dienst abzufragen und beim neuen Anbieter wieder einzugeben, gestaltet sich als zu hoch. Mit dem neuen europäischen Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 der EU-Datenschutz-Grundverordnung) haben Verbraucherinnen und Verbraucher ab Mai 2018 das Recht, die von ihnen bereitgestellten Daten von einem Anbieter direkt zu erhalten oder unmittelbar zu einem neuen Anbieter übertragen zu lassen. Bisher kannte man beispielsweise den Umzugsservice beim Wechsel eines Bankkontos – künftig können nun auch persönliche Kundendaten ganz einfach umziehen.

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