Das Rechtsgutachten wurde von Prof. Thorsten Kingreen (Universität Regensburg) im Auftrag des SVRV erstellt. Es behandelt die Vereinbarkeit einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden an Wohngebäuden, wie das Reformmodell des SVRV sie vorsieht, mit europäischem Unions- und deutschem Verfassungsrecht. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine derart ausgestaltete Versicherungspflicht verfassungskonform ist.
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