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Analytische Studie für die Friedrich-Ebert-Stiftung Rechtsdurchsetzung im Verbraucherdatenschutz: Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen

Projektzeitraum: 
März 2015 - Mai 2016

Auftraggeber:
Friedrich-Ebert-Stiftung

Projektpartner:
Prof. Dr. Gerald Spindler (Universität Göttingen), Jörn Wittmann (Universität Göttingen und SRIW)

Die Digitalisierung prägt unseren Alltag. Allerdings sind ihre Effekte für Verbraucherinnen und Verbraucher als ambivalent einzustufen. Auf der einen Seite profitieren diese von neuen Angeboten, auf der anderen Seite geht Digitalisierung einher mit einer „flüchtigen Überwachung“, Profilbildung und Segmentierung. Meinungsumfragen zeigen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Hintergrund dieser Ambivalenz durchaus verunsichert sind. Sie geben an, nur unzureichend über eine Kontrolle ihrer Daten zu verfügen, bemängeln, dass sie oft mehr persönliche Daten preisgeben müssen als notwendig, und befürchten, etwa Opfer eines Weiterverkaufs ihrer Daten zu werden. Diese Sorgen werfen nicht nur die Frage auf, ob die Verbraucherrechte im Bereich des Datenschutzes ausreichen, sondern auch, ob die bestehenden Rechte in einer effektiven Weise durchgesetzt werden.

Im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung unterzog ConPolicy gemeinsam mit Prof. Dr. Gerald Spindler und Jörn Wittmann (Universität Göttingen) im Rahmen dieses Vorhabens dem deutschen System der Rechtsdurchsetzung im Verbraucherdatenschutz einer kritischen Bestandsanalyse. Hierbei wurden fünf Rechtsdurchsetzungsinstrumente betrachtet: Betroffenenrechte, die staatliche Aufsicht, die kollektive Rechtsdurchsetzung durch anerkannte Verbraucherverbände, die betrieblichen Datenschutzbeauftragten und die Ko-Regulierung.

Ein wichtiges Ergebnis der Studie ist: Bei den Betroffenenrechten, der staatlichen Aufsicht sowie der Ko-Regulierung ist der Handlungsbedarf am größten. Da die Bundesregierung die gesetzliche Grundlage zur kollektiven Rechtsdurchsetzung durch Verbraucherverbände jüngst verändert hat, ist zugleich davon auszugehen, dass sich die Lage in diesem Bereich spürbar verbessern wird. Am System der Datenschutzbeauftragten sollte zudem weiter festgehalten werden. Die Studienergebnisse zeigen außerdem zahlreiche Maßnahmen auf, mit deren Hilfe die Rechtsdurchsetzung verbessert werden könnte. Diese Vorschläge reichen von einer Vereinfachung der Datenschutzerklärungen, über die Förderung der Prinzipien Privacy by Design und Privacy by Default bis hin zu Maßnahmen, um die staatliche Aufsicht zu stärken und die Anreize für die Ko-Regulierung zu erhöhen. 

Link zur Studie.

Projektleitung

Geschäftsführer

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