Heute präsentierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Umfrageergebnisse zum Thema Fluggastrechte. Den Ergebnissen zufolge erwarten 87 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher, dass sie durch die EU-Fluggastrechte bei Flugannullierung oder -verspätung angemessen entschädigt werden.
Für diese repräsentative Umfrage führte forsa im Auftrag des vzbv im November und Dezember 2021 Telefoninterviews mit insgesamt 1.001 Personen in Deutschland ab 18 Jahren durch.
Dies sind weitere Einzelheiten:
- Die überwiegende Mehrheit von 87 Prozent der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher erwarteten bei einem Flugausfall oder -verspätung für Ärger, Unannehmlichkeiten und sonstige Nachteile entschädigt zu werden.
- 10 Prozent der Befragten gab an, schon mal einen Entschädigungsanspruch gegenüber einer Fluggesellschaft geltend gemacht bzw. dies versucht zu haben.
- Für 77 Prozent der Befragten seien Fluggastrechte ein wichtiger Erfolg der EU für Verbraucherinnen und Verbraucher und 70 Prozent glaubten, dass die Fluggastrechte die Fluggesellschaften motivieren, pünktlicher und verbraucherfreundlicher zu sein.
Klaus Müller, vzbv-Vorstand, kommentierte dies: „Passagierrechte schützen die Menschen, wenn sie unterwegs sind. Wie wichtig zuverlässiges und sicheres Reisen im Alltag ist, hat auch die unbeständige Corona-Zeit verdeutlicht. Das Bekenntnis im Koalitionsvertrag, die Fluggastrechte auf dem jetzigen Schutzniveau zu erhalten, ist deshalb ein wertvolles Versprechen an alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Viele Menschen wissen aber gar nicht, dass ihnen bei Annullierungen und Verspätungen bestimmte Hilfeleistungen und sogenannte Ausgleichszahlungen zustehen. Daher ruft der vzbv die Bundesregierung auf, eine reichweitenstarke Informationskampagne zu starten.“
Quelle: vzbv
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