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Regeln der guten fachlichen Praxis des Testens veröffentlicht

Zusammen mit unterschiedlichen Testorganisationen und Experten hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Standards zur guten fachlichen Praxis des Testens entwickelt. Dem Regelkatalog, der Standards zur Transparenz und Unabhängigkeit von Produkttests, zur konkreten Durchführung der Tests, zu Informationen zum Anbieter sowie zur Verpflichtungserklärung enthält, können sich Testorganisationen wie bspw. die Stiftung Warentest oder Ökotest per Selbstverpflichtung verbindlich anschließen und so die Qualität und Vertrauenswürdigkeit ihrer Arbeit nach außen kommunizieren.

Verbraucherschutzminister Heiko Maas sagte hierzu: „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher orientieren sich bei ihren Kaufentscheidungen an Produkttests. Sie sind damit ein wichtiges Instrument des Verbraucherschutzes. Alle sollten ein Interesse haben, möglichst viel Transparenz bei den Tests zu gewährleisten. Die Verbraucher sollten wissen, woran sie sind. Deshalb freue ich mich, dass es nun gelungen ist, einen hohen Standard an Testqualität, Transparenz und Compliance zu definieren. Die Regeln werden in Zukunft der Maßstab sein. Alle Testorganisationen sind eingeladen, sich hieran messen zu lassen.“

Das BMJV stellt auf seiner Homepage eine Liste an Unternehmen bereit, die sich den Regeln angeschlossen haben und ermöglicht es so Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich über die Aussagekraft von Produkttest zu informieren.

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Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz