Durch den europäischen Binnenmarkt können Bürger nicht nur grenzüberschreitend arbeiten und ihr kommunales Wahlrecht ausüben, auch Dienstleistungen können grenzüberschreitend angeboten werden. Jedoch wurde es Verbrauchern jahrelang erschwert, ein Konto in einem anderen Mitgliedstaat zu eröffnen oder problemlos von einer Bank zur anderen zu wechseln. Um aber uneingeschränkt am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben einer modernen Gesellschaft teilzunehmen, sind Bankkonten, infolge der stark rückläufigen Verwendung von Bargeld, nahezu unverzichtbar geworden.
Vor diesem Hintergrund veröffentlicht die Europäische Kommission am 8. Mai 2013 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Transparenz und die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu einem Basiskonto.
Die Kernaspekte des Kommissionsvorschlags beinhalten:
- Die Vergleichbarkeit der Kontogebühren von Banken und anderen Zahlungs-dienstleistern in der EU.
- Die Möglichkeit eines einfachen Wechsels des Zahlungskontos zu einer anderen Bank durch ein unkompliziertes und schnelles Verfahrens.
- Der Zugang zu einem Bankkonto, auch ohne einen Wohnsitz im EU-Ausland zu besitzen und unabhängig von der Ansässigkeit des Dienstleisters und der finanziellen Situation des Verbrauchers.
Nach einer gescheiterten Selbstregulierung der Branche bezüglich der Vereinfachung über den Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen („Basiskonto“) im Juli 2011, begrüßen Verbraucherschutzorganisationen die Initiative der Kommission sehr.
Bereits seit Jahren forderten der Europäische Verbraucherverband BEUC wie auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Einlenken der Kommission. Der vzbv merkt zum Kommissionsvorschlag kritisch an, dass eine klare Definition der Mindestleistungen existieren und ein Verbot überhöhter Entgelte bestehen müssen. Des Weiteren muss jegliche Diskriminierung des Verbrauchers bei der Eröffnung eines Basiskontos ausgeschlossen sein. Hier sieht der vzbv noch Nachholbedarf, da sich der Kommissionsvorschlag darauf beschränke, dass in jedem Mitgliedstaat nur eine Bank Basiskonten anbieten muss. „Doch wer im Streit mit seiner Bank steht, darf in der Folge nicht kontolos bleiben“, sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv.
Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/internal_market/finservices-retail/inclusion/index_de.htm
Quelle: Europäische Kommission