Heute tritt das sogenannte „Routergesetz" in Kraft. Im Rahmen der Änderung des Telemediengesetzes und zusammen mit dem „WLAN-Gesetz" zielt diese Regelung darauf ab, die öffentliche WLAN-Nutzung in Deutschland zu erleichtern. Damit sollen die Möglichkeiten und Rechte deutscher Verbraucherinnen und Verbraucher in der digitalen Welt gestärkt werden. Folgende Aspekte sind bei dieser Änderung zentral:
- Das „Routergesetz" beendet den sogenannten Routerzwang. Somit können Endkunden der Telekommunikationsanbieter nun alle geeigneten Arten von Endgeräten (Router oder Kabelmodem) frei auf dem Markt kaufen und zum Anschluss an das Telekommunikationsnetz nutzen.
- Zudem sind Netzbetreiber ab sofort verpflichtet, die notwendigen Zugangsdaten unaufgefordert herauszugeben.
- Laut „WLAN-Gesetz", gültig seit dem 27. Juli 2016, sind private sowie geschäftsmäßige Anbieter von Internet-Hotspots (bspw. Cafés, Hotels oder Bürgerämter) bei Rechtsverletzungen von Nutzern ihres WLAN nicht schadensersatzpflichtig und machen sich somit auch nicht strafbar.
- Die dazugehörige Abschaffung der sogenannten „Störerhaftung" (Haftung der Anbieter auf Beseitigung und Unterlassen), garantiert allen WLAN-Betreibern die notwendige Rechtssicherheit, um bestehende Geschäftspraktiken weiter auszubauen und neue Geschäftsmodelle zu fördern.
Matthias Machnig, Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie merkte dazu an: „Das jüngst in Kraft getretene 'WLAN-Gesetz' bringt uns unserem Ziel, mehr öffentliche WLAN-Hotspots in Deutschland zu haben, einen großen Schritt näher. Das wird uns helfen, die enormen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potenziale von WLAN-Funknetzen zu nutzen. Die Praxis einiger Netzbetreiber, ihren Kunden bestimmte Geräte zum Anschluss an das öffentliche Telekommunikationsnetz vorzuschreiben, hat viele Verbraucher verärgert. Damit ist seit heute Schluss. Mit dem Routergesetz schaffen wir nicht nur mehr Wettbewerb auf dem Gerätemarkt, sondern stärken auch die Souveränität und Selbstbestimmung der Verbraucher."
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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