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SVRVGrundlegung einer verbrauchergerechten Regulierung interaktionsmittelnder Plattformfunktionalitäten

Leseempfehlung

Autorinnen und Autoren:
Louisa Specht-Riemenschneider, Susanne Dehmel, Peter Kenning, Christa Liedtke, Hans-Wolfgang Micklitz & Sven Scharioth

Erscheinungsdatum:
Juni 2020

Publikation:
Sachverständigenrat für Verbraucherfragen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin

Das Gesetz gegen Hasskriminalität im Netz steht vor der Verabschiedung, die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt vor ihrer Umsetzung. Beide Gesetzgebungsakte enthalten – jeweils für ihren Anwendungsbereich –  umfangreiche Verpflichtungen für digitale Plattformen. Dies nimmt der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen zum Anlass, eine umfassende Stellungnahme zur Haftung von Plattformbetreibern auch außerhalb dieser zwei Gesetzgebungsakte vorzulegen.

Digitale Plattformen sind vielzählig und heterogen. Soziale Netzwerke und Videosharingplattformen beispielsweise unterscheiden sich elementar von Plattformen, auf denen Waren verkauft werden können, und von Suchmaschinen. Gemein ist all diesen Plattformen indes, dass sie eine Vielzahl von Funktionen bereithalten, die aus Verbrauchersicht wünschenswert und hilfreich sind. Bei Erfüllung dieser Funktionen kann es jedoch auch zu Problemen kommen, aus denen sich regulatorischer Handlungsbedarf ergibt. Wie eine rechtlich adäquate Regulierung aber aussehen kann, ist höchst fraglich. Die Autor*innen der Stellungnahme entwickeln horizontale Leitlinien einer rechtlich angemessenen Adressierung von Plattformen, deren wesentlichste Forderung der Übergang zu einer stärker auf die einzelnen Funktionen der Plattformen bezogenen Regulierung ist. Plattformen sollten insgesamt zwar stärker in die Verantwortung genommen werden, z.B. wenn es um die Mittelung persönlichkeitsrechtsverletzender Inhalte geht, es ist aber darauf zu achten, dass ein angemessener Ausgleich zwischen den Rechten und Interessen sowohl der Plattformbetreiber und der Rechteinhaber, als auch der Verbraucher und Verbraucherinnen gefunden wird, denn die Rechte und Interessen jeder dieser Parteien sind grundrechtlich geschützt.

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