Anfang der Woche veröffentlichte die Europäische Verbraucherorganisation BEUC eine Informationsbroschüre zum europäischen Energiemarkt. Darin beleuchtet BEUC die fünf zentralen Hindernisse, die Verbraucherinnen und Verbrauchern von einem Wechsel ihres Energieanbieters und somit von günstigeren Energietarifen abhalten. Die Höhe der damit einhergehenden versäumten Ersparnisse variiert mit den Mitgliedstaaten und kann bei durchschnittlich zwischen 29 € und 389 € pro Person liegen.
Dies sind die fünf zentralen Hürden:
- Unzureichende Verbraucherinformation: Verbraucherinnen und Verbrauchern wissen oft nicht welchen Energietarif sie nutzen, wie sich ihre Vertragsbedingungen gestalten und wo ihr persönlicher Energieverbrauch liegt. Oft fehlen zudem Informationen zum Zeit- und Kostenaufwand eines Wechsels oder zu nützlichen Anbietervergleichen, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher selten das beste Angebot erhalten.
- Aggressive Verkaufspraktiken: Ungerechte Marketingpraktiken kommen im Energiesektor häufig vor und beinhalten bspw. Haustürgeschäfte und unaufgeforderte telefonische Verkaufsangebote („cold calling“). In solchen Fällen erhalten Verbraucher meist unvollständige Informationen, die zu teuren Tarifentscheidungen führen.
- Komplexe und gebündelte Energie-Angebote: Energieangebote werden durch komplexe Preisstrukturen für Konsumenten zunehmend undurchsichtig. So können Angebote auch zusätzlich Versicherungen, Telekommunikationsdienste oder Rabatte beinhalten, welche den Preisaufbau zusätzlich verkomplizieren.
- Wechselgebühren: Oft entstehen Wechsel- oder Kündigungskosten, die für Verbraucherinnen und Verbraucher besonders hoch oder schwer nachzuvollziehen sind. Dies reduziert mögliche Ersparnisse bei einem Anbieterwechsel.
- Komplizierter Verwaltungsvorgang: Manche Anbieter haben unangemessen langwierige oder bürokratische Verfahren, die vor einem Wechsel abschrecken. Je nach Land kann der Zeitraum für einen vollständigen Wechsel von einem zum anderen Anbieter die gesetzlich vorgeschriebene Frist von drei Wochen überschreiten.
Quelle: BEUC Die Europäische Verbraucherorganisation
Weitere Informationen und die Broschüre