Heute hat die Europäische Kommission Rechtsvorschriften vorgestellt, die den Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen verbessern sollen. Das Legislativpaket zielt darauf ab, verbraucherfreundliche Standards für Anlageinformationen zu etablieren, Beratungsstandards anzuheben und die Vorschriften für Investmentfonds strenger zu fassen, um die Sicherheit zu garantieren.
Das Paket besteht aus drei wesentlichen Bestandteilen:
- Standardprodukte für Privatanleger: Mit dem Kommissionsvorschlag sollen die Verbraucherinformationen bei Anlageentscheidungen verbessert werden. So sollen neue, innovative Standards für Produktinformationen (Basisinformationsblätter) eingeführt werden. Diese Informationsblätter müssen für Produkte der privaten Altersvorsorge und zudem für alle Arten von Anlagefonds, versicherungsgebundenen Anlagen und strukturierten Produkten für Kleinanleger erstellt werden.
- Überarbeitung der Richtlinie über die Versicherungsvermittlung: Die Kommission schlägt eine Überarbeitung der Richtlinie über die Versicherungsvermittler vor. Ziel des Vorschlags ist es, den Verbraucherschutz durch die Einführung gemeinsamer Standards für den Vertrieb von Versicherungen zu verbessern.
- Verpflichtung für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW V): Mit der ersten OGAW-Richtlinie wurde der Grundstein für den Binnenmarkt für Anlageprodukte in Europa gelegt. Die nun vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die Pflichten und Haftungspflicht der Verwahrstelle eindeutig und EU-weit einheitlich festzulegen.
EU Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier argumentierte: „Nach der größten Finanzkrise der jüngeren Vergangenheit muss sich der Finanzsektor die Interessen der Verbraucher stärker zu Herzen nehmen. Produkte für den Kleinanleger müssen sicherer und die Informationsstandards eindeutiger werden; die Verkäufer der Produkte müssen stets höchsten Ansprüchen gerecht werden. Deshalb haben wir ein Paket von Maßnahmen verabschiedet, das ausschließlich auf die Interessen der Verbraucher ausgerichtet ist. Diese sollen sich bei der Auswahl eines Finanzprodukts auf klare und zuverlässige Informationen und eine kundenorientierte, professionelle Beratung verlassen können.“
Die Direktorin der europäischen Verbraucherorganisation BEUC kommentierte die Vorschläge mit den Worten: „Zulange wurden Verbraucher dazu verführt, risikobehaftete und komplexe Produkte zu kaufen, die nur dem Verkäufer etwas nutzten. Das Basisinformationsblatt sollte Verbraucher helfen, das Risikoprofil eines Produkts und wie viel er hierfür zahlen muss, besser zu verstehen.“ Sie kritisierte jedoch, dass „ein Mehr an Transparenz über die Provisionen im Versicherungsbereich den inhärenten Interessenkonflikt nicht ausräumen wird. Dieser Dienstleistungsbereich funktioniert nicht im Sinne der Verbraucher, da die Anreize verbraucherunfreundlich sind. Ein Mehr an Transparenz wird das Problem nur offen darlegen, hierdurch wird das System jedoch nicht verändert.“
Weitere Informationen: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/12/736&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en und http://docshare.beuc.org/docs/1/DHGOKOKBLLOHGDOPNBIGAIKNPDWY9DBKGY9DW3571KM/BEUC/docs/DLS/2012-00442-01-E.pdf
Quelle: European Commission and BEUC