Am Mittwoch, den 9.11.2011, stellte die EU Kommission einen Vorschlag für ein neues Verbraucherprogramm vor. Das Programm soll von 2014 bis 2020 laufen und sieht ein Budget in Höhe von 197 Millionen Euro vor. Das Ziel des Programms besteht darin, den Verbraucher in den Mittelpunkt des Binnenmarktes zu stellen und zu befähigen, sich aktiv daran zu beteiligen und ihn zu nutzen.
Das Verbraucherprogramm baut auf dem früheren Programm auf. Es konzentriert sich darauf, Verbraucher durch Sicherheit, Information und Aufklärung, Rechte, Rechtsschutz und Durchsetzungsmaßnahmen zu stärken. Die Maßnahen zielen hauptsächlich auf die folgenden Aspekte ab:
- Überwachung und Durchsetzung der Sicherheit durch EU-weite Systeme wie RAPEX, das Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Verbraucherprodukte;
- Informations- und Bildungsinitiativen, die – insbesondere junge – Verbraucher über ihre Rechte informieren sollen. Dazu gehört auch die ständige Weiterentwicklung einer Faktengrundlage, die bessere Entscheidungen in Verbraucherfragen sowohl auf EU-Ebene wie auf einzelstaatlicher Ebene ermöglicht, beispielsweise durch das Verbraucherbarometer, dem zu entnehmen ist, welche Märkte die Verbrauchererwartungen nicht erfüllen;
- Erarbeitung von Rechtsvorschriften zur Stärkung der Verbraucherrechte, beispielsweise die Richtlinie über Verbraucherkredite, die sicherstellt, dass Verbraucher in ganz Europa die gleichen Rechte genießen, unter anderem das Recht auf klare und vergleichbare Informationen, bevor sie eine finanzielle Verpflichtung eingehen, ebenso wie Rechtschutz; auf diesem Gebiet wurde bereits gute Vorarbeit geleistet, insbesondere im Bereich der alternativen Streitbeilegung.
- Durchsetzungsmaßnahmen in Form von so genannten „Sweeps“, d. h. Untersuchungen, die von der Europäischen Kommission koordiniert und von einzelstaatlichen, für die Durchsetzung des Verbraucherrechts zuständigen Behörden gleichzeitig durchgeführt werden, um zu kontrollieren, wo Verbraucherrechte eingeschränkt werden oder gegen sie verstoßen wird.
Der Vorschlag wird nun im Europäischen Parlament und im Ministerrat erörtert. Bis Ende 2013 soll er angenommen werden.
Für weitere Informationen: europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do
Quelle: Europäische Kommission