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EU Kommission empfiehlt Mitgliedsstaaten Einführung von Gruppenklageinstrumenten

Die Europäische Kommission hat heute Empfehlungen für Gruppenklageinstrumente vorgestellt. Bei Verletzung europäischen Rechts sollen europäische Verbraucher darin gestärkt werden, ihre Rechte einzufordern und auf Schadensersatz zu klagen. Die Idee hinter Gruppenklagen besteht darin, mehrere individuelle Einzelklagen hinsichtlich eines Rechtsstreits zu bündeln. Im Gegensatz zur US-amerikanischen Class Action müssen Verbraucher ihre Teilnahme an der Klage aktiv bekunden und sind nicht automatisch Teil der Gruppe.

Zurzeit haben nur wenige Mitgliedsstaaten Sammelklagemechanismen in ihr Rechtssystem integriert. Die Empfehlung der Kommission zielt auf einen kohärenten horizontalen Ansatz ab, ohne die Harmonisierung jedoch rechtlich verbindlich durchzusetzen. Nationale Sammelklagebefugnisse sollen in Bereichen des Verbraucherschutzes, Wettbewerbs, Umweltschutzes und bei Finanzdienstleistungen verfügbar sein, wo Verbraucher in ihren europäischen Rechten beschnitten werden. Allerdings lässt die Richtlinie den Mitgliedsstaaten offen, ob sie Sammelklagen auch im Bereich der privaten Durchsetzung des Kartellrechts zulassen.

In der Implementierung sollten die Mitgliedsstaaten die folgenden allgemeinen Grundsätze in nationales Recht berücksichtigen:

  • Verbraucher und juristische Personen sollen Unterlassungsansprüche anstreben und Schadensersatzansprüche geltend machen, wo eine größere Anzahl  Betroffener durch die gleiche Maßnahme geschädigt wurde.
  • Sammelklagen sollen fair, angemessen, zeitgemäß und nicht unerschwinglich teuer sein.
  • Schutzmaßnahmen, die den Missbrauch des Systems verhindern sollen, müssen verankert sein. Die Rechtsvertreter der Betroffenen müssen non-profit Charakter besitzen, um die Unbefangenheit zu garantieren.

Sehr enttäuscht zeigte sich Monique Goyens, Präsidentin der europäischen Verbraucher Organisationen (BEUC): “Es ist schade, dass sich die Europäische Kommission so zögerlich bei dieser dringenden Angelegenheit verhält. Das Fehlen einheitlicher Sammelklagemechanismen stellt seit Jahrzehnten eine eklatante Einschränkung des Binnenmarkes dar. Obwohl sich 79% der europäischen Verbraucher dafür ausgesprochen haben.“ Des Weiteren bedauert Goyens, dass die Empfehlungen der Kommission keine bindenden Maßnahmen und keine Einheitlichkeit innerhalb Europas herstellen.

Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), begrüßte den längst überfälligen Vorschlag: „Die prozessualen Barrieren für Verbraucher waren viel zu hoch, um ihre Rechte einzufordern, insbesondere in Bezug auf Schadensersatzansprüche.“

Die Europäische Kommission gibt den Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, um nun ein verbraucherfreundliches Klagesystem für Gruppen zu schaffen.

 

Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/justice/newsroom/civil/news/130611_en.htm und http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-530_en.htm

Quelle: Europäische Kommission