Am 15. Dezember 2015 einigten sich die EU-Mitgliedsstaaten, die Europäische Kommission sowie das Europäische Parlament auf eine EU-Datenschutzreform. Diese Reform wurde bereits im Januar 2012 von der Kommission vorgeschlagen und soll nun den digitalen EU-Binnenmarkt weiter vorantreiben. Die Notwendigkeit einer Reform wird durch Umfragen unterstrichen. In einer aktuellen Eurobarometer-Umfrage wünschen sich mehr als 90% der Befragten einheitliche Datenschutzrechte in ganz Europa und 67% waren besorgt, dass sie über keine Kontrolle über die von ihnen bereitgestellten Informationen im Internet verfügen.
Aus Verbrauchersicht sind folgende Aspekte bei der Reform hervorzuheben:
- Die Datenschutz-Grundverordnung ermöglicht Verbrauchern eine bessere Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten. Dies beinhaltet einen besseren Zugang zu persönlichen Daten sowie klar verständliche Informationen zur Datenverarbeitung.
- Das neue Recht auf Datenübertragbarkeit soll den Transfer personenbezogener Daten zwischen unterschiedlichen Dienstleistern erleichtern.
- Das „Recht auf Vergessenwerden“ soll klarer formuliert werden: Wenn Verbraucher nicht möchten, dass ihre Daten weiter verarbeitet werden, und es keine legitimen Gründe für deren Speicherung gibt, müssen die Daten gelöscht werden.
- Im Falle schwerer Datenschutzverstöße müssen Unternehmen und Organisationen umgehend die nationale Aufsichtsbehörde benachrichtigen, so dass Nutzer geeignete Maßnahmen ergreifen können.
Monique Goyens, Generaldirektorin der europäischen Verbraucherorganisation BEUC, hieß die Reform willkommen: „Personenbezogene Daten sind eine Goldgrube für viele Unternehmen. Das Internet bietet einen enormen Anreiz, um solche Daten anzuhäufen und weiter zu nutzen. Das aktuelle Datenschutzrecht stammt aus der Zeit vor dem Internet und seine Erneuerung ist somit überfällig und dringend notwendig. (…) Häufig verschleiern vermeintliche Sonderangebote im Netz, dass Verbraucher für diese Online-Dienste letztendlich mit ihren persönlichen Daten zahlen. Das neue EU-Datenschutzgesetz wird Verbraucher mit stärkeren Rechten ausstatten.“
Weitere Informationen und BEUC-Mitteilung
Quelle: Europäische Kommission