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Datenschützer fordern Abschaltung der Facebook-Reichweitenanalyse

Viele Webseiten verfügen heute über Social-Media-Plugins wie den „Gefällt-mir“-Button von Facebook. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert nun alle Stelle in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und diese Facebook-Plugins abzuschalten. Eine technische und rechtliche Analyse hat ergeben, dass dieses Angebot gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstößt.

Die Datenschützer kritisieren insbesondere, dass durch die Nutzung dieser Facebook-Dienste eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die Reichweitenanalyse, erfolgt. Das führt dazu, dass jeder, der einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, davon ausgehen muss, dass er von Facebook zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenomen.

Thilo Weichert, Leider des ULD erklärte: „Das ULD weist schon seit längerem informell darauf hin, dass viele Facebook-Angebote rechtswidrig sind. Dies hat leider bisher wenige Betreiber daran gehindert, die Angebote in Anspruch zu nehmen, zumal diese einfach zu installieren und unentgeltlich zu nutzen sind. [...] Unser aktueller Appell ist nur der Anfang einer weitergehenden datenschutzrechtlichen Analyse von Facebook-Anwendungen. Das ULD wird diese in Kooperation mit den anderen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden vornehmen.“

 

Weitere Informationen: https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20110819-facebook.htm und https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/facebook-ap-20110819.pdf

Quelle: ULD