Vor allem in deutschen Großstädten sehen sich Verbraucherinnen und Verbraucher seit Längerem mit rapide steigenden Mieten konfrontiert. Daher reagierte die Bundesregierung im Juni 2015 mit der Verabschiedung der Mietpreisbremse. Über ein Jahr nach deren Inkrafttreten deuten Studien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), des Instituts für Soziale Stadtentwicklung (ifss) und der RegioKontext GmbH allerdings darauf hin, dass die gewünschte Wirkung bislang ausbleibt.
ConPolicy führte im Juni 2016 im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Rahmen einer Kurzanalyse eine Repräsentativbefragung unter 1.008 Mieterinnen und Mietern durch, um den Wissensstand, praktische Hürden und Befürchtungen von Mieterinnen und Mietern bei der Inanspruchnahme der Regelung zu eruieren.
Die Kernergebnisse der Kurzanalyse sind:
- Die Kenntnisse zu der Regelung sind insgesamt gering.
- Mieterinnen und Mieter werden von der Inanspruchnahme vor allem dadurch abgehalten, dass ihnen die Höhe der Vormiete nicht bekannt ist.
- Die Angst vor einer Belastung des Verhältnisses zum Vermieter hält Mieterinnen und Mieter außerdem davon ab, von der Mietpreisbremse Gebrauch zu machen.
Die Kurzanalyse wurde nun auf der Homepage des BMJV veröffentlicht und ist außerdem unter diesem Link erhältlich.