Am Dienstag veröffentlichte die britische Verbraucherschutz- und Wettbewerbsbehörde (Office of Fair Trading - OFT) einen Bericht mit Einschätzungen zur verhaltensbezogenen Werbung und Preissetzung (behavioural advertising and targeted pricing practices).
Das Fazit der Analyse ist, dass die Industrie zwar einige der Bedenken an diesen Praktiken aufgreift, die Verbraucherinformation über die Fragen, welche Informationen gespeichert und wie die Daten verwendet werden, jedoch zu kurz kommt.
Die OFT beziffert den Erlös mit verhaltensbezogener Werbung auf zwischen 64 und 96 Millionen Pfund. Sie geht davon aus, dass die Erlöse in den kommenden Jahren signifikant ansteigen werden.
Die OFT fordert die Industrie auf, an Maßnahmen zu arbeiten, um Verbraucher besser über die Verwendung verhaltensbezogener Werbung und über ein Opt-Out zu informieren. Überdies stellt die OFT fest, dass die Gesetzgebung zur irreführender Werbung in den Fällen Anwendung findet, in denen Unternehmen Verbraucher im Umgang mit ihren Daten irreführen.
Sollte die Industrie im Rahmen einer Selbstregulierung nicht für die notwendige Abhilfe sorgen, wird die OFT zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten ihre Rechtsdurchsetzungsaktivitäten erhöhen.
Überdies zeigt die Untersuchung auf, dass Verbraucher eine sehr kritische Einstellung gegenüber einer verhaltensbezogenen Preissetzung einnehmen. In einer solchen werden Preise aufgrund von vorherigen Käufen, dem Nutzungsverhalten der Verbraucher im Internet oder ihres Wohnortes individuell angepasst. Aus der kritischen Einstellung der Verbraucher leitet die Verbraucherschutzbehörde ab, dass Unternehmen Verbraucher über eine solche Preisstrategie informieren müssen. Sollten sie dies nicht tun, verstoßen sie gegen das Gesetz gegen den unlautereren Wettbewerb und die OFT würde erwägen, hiergegen vorzugehen.
Für weitere Informationen, siehe: http://www.oft.gov.uk/news-and-updates/press/2010/53-10
Quelle: OFT