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Britische Finanzaufsicht veröffentlicht Anleitung zur Wiedergutmachung von geschädigten Käufern von Restschuldversicherungen

Viele Unternehmen verkauften britischen Verbrauchern in den letzten Jahren Restschuldversicherungen. Nun beginnen Unternehmen damit, Verbraucher zu kontaktieren, denen eine solche Restschuldversicherung fehlverkauft wurde und die sich noch nicht beschwert haben.

Die britische Finanzaufsicht zielt darauf ab, diesen Prozess zu flankieren, indem sie Vorschläge unterbreitet, wie die Unternehmen Verbraucher diesbezüglich kontaktieren sollen.

Das vorgestellte Papier führt aus, dass die Anschreiben klar, fair und nicht irreführend sein und Erläuterungen zu den folgenden Punkten beinhalten sollte:

  • Das Anschreiben sollte klarstellen, dass es wichtige Informationen enthält und daher aufmerksam gelesen werden sollte,
  • Die Verbraucher sollten darauf hingewiesen werden, dass sie ggf. von den Fehlverkäufen betroffen sein könnten.
  • Die Gründe sollten ausgeführt werden, warum das Unternehmen annimmt, dass der Kunde Opfer eines Fehlverkaufs sein könnte.
  • Die Kunden sollten darauf aufmerksam gemacht werden, dass ihnen ein finanzieller Schaden entstanden sein könnte und dass sie ein Recht auf Wiedergutmachung haben.
  • Die Kunden sollten darauf hingewiesen werden, dass sie ihre Beschwerden innerhalb eines bestimmten Zeitraums  einreichen müssen.

Martin Wheatley, FSA Managing Direktor, erläuterte hierzu: „Es handelt sich hierbei um eine Anleitung, die einen wichtigen Zeitpunkt in der Geschichte der Restschuldversicherungen markiert. Bislang haben Verbraucher, die sich beschwerten, eine Wiedergutmachung erhalten. Nun sehen wir erste Unternehmen, die Verbraucher kontaktieren, die von den Fehlverkäufen betroffen sein könnten, die sich aber bislang noch nicht beschwert haben. Wir denken, dass die Wiedergutmachungen, die aus diesem Prozess resultieren, durchaus die Wiedergutmachungen übersteigen können, die bislang gezahlt wurden. - Daher stellen wir nun unsere Erwartungen klar.“

 

Weitere Informationen: www.fsa.gov.uk/library/communication/pr/2012/021.shtml

Quelle: FSA