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Britische Elektronikhändler verpflichten sich zu mehr Transparenz bei Garantieverlängerungen

Die britische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde (OFT) hat heute eine sanktionsbewährte Selbstverpflichtung für Garantieverlängerungen der drei größten britischen Elektronikeinzelhändler angenommen.

Hintergrund dieser Selbstverpflichtung war eine Marktuntersuchung der OFT, die im Februar 2012 veröffentlicht wurde und eine Reihe von Unzulänglichkeiten zutage förderte. Mit der Selbstverpflichtung reagieren Dixons, Comet und Agros auf diese Kritik. Sie verpflichten sich in ihr dazu,

  • eine Internetseite zu unterhalten, die von einer unabhängigen Stelle betrieben wird und die dazu dient, die Preise für Garantieverlängerungen leichter zu vergleichen.
  • in ihren Filialen und auf den Webseiten der Händler mehr Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen enthalten auch Hinweise auf alternative Anbieter.
  • regelmäßig unabhängige Mystery-Shopping-Tests durchzuführen, um zu überprüfen, ob Verbraucher vom Verkaufspersonal auch in der Realität adäquate Informationen erhalten. Die Ergebnisse müssen der OFT zur Verfügung gestellt werden.
  • Verbrauchern bei „Pay As You Go“-Angeboten, die Jahresäquivalente anzugeben. Bei diesen Angeboten handelt es sich um regelmäßig monatlich abgebuchte Beiträge.

Ann Pope, Abteilungsleiterin in der OFT Goods and Consumer Abteilung argumentierte: „Wir denken, dass wir mit diese Selbstverpflichtung einen wichtigen Beitrag dafür leisten, dass Verbraucher einen besseren Zugang zu Informationen haben, um eine informierte Kaufentscheidung bei Garantieverlängerungen zu treffen. Wir begrüßen das konstruktive Verhalten von Dixons, Comet und Agros. ... Sie wird schneller spürbare Vorteile für Verbraucher bringen und verhindert damit weitere für die Unternehmen kostspielige Untersuchungen von Seiten der Aufsicht.“

 

Weitere Informationen: www.oft.gov.uk/news-and-updates/press/2012/53-12

Quelle: OFT