Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Inneren haben heute die Ergebnisse ihrer gemeinsam in Auftrag gegebenen Studie zur Evaluation des Scorings nach der Datenschutznovelle aus dem Jahr 2009 veröffentlicht.
Die Studie, die vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein und der GP Forschungsgruppe erstellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass
- das Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher auf kostenlose Selbstauskunft noch weitgehend unbekannt ist. So haben nur ein Drittel der Befragten im Jahr 2013 eine Eigenauskunft eingeholt.
- die Auskünfte für Verbraucherinnen und Verbraucher schwer nachvollziehbar sind. So basieren die Scores auf unverständlichen Schätzungen sowie falsch gespeicherten oder unvollständigen Daten.
- eine Kontrolle der Scoring-Verfahren nur unzureichend erfolgen kann, da die zugrunde gelegten statistischen Modelle nicht offengelegt würden.
Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär im BMJV, würdigte die Ergebnisse der Studie so: „Die Studie hat einmal mehr bestätigt, wie wichtig ein klarer Rechtsrahmen für das Scoring ist. Wir nehmen die Ergebnisse der Studie ernst, denn das Scoring ist für Verbraucherinnen und Verbraucher von fundamentaler Bedeutung. Es darf nicht sein, dass jemand zu Unrecht ein Darlehen nicht erhält, eine Wohnung nicht anmieten kann oder im Versandhandel nicht auf Rechnung bestellen kann.“
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Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)