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BMJV veröffentlicht Evaluation zur „Button-Lösung“

In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher Opfer von Kosten- und Abo-Fallen im Internet geworden. Der Gesetzgeber reagierte hierauf mit dem Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr, das am 01.08.2012 in Kraft trat (kurz „Button-Lösung“). Heute veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ergebnisse einer Evaluation der Auswirkungen des Gesetzes.

Die Evaluation kommt zu den folgenden Ergebnissen: Die Gesetzesnovelle erreicht ihr intendiertes Ziel. Gleichwohl bestehen Unsicherheiten in der konkreten Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bei Unternehmen, und es existiert ein Informationsbedarf bei Verbrauchern. Die finanziellen und zeitlichen Aufwände, die Unternehmen mit der Umsetzung der Anforderungen entstanden sind, sind als überschaubar zu bewerten. Nebeneffekte existieren, diese sind jedoch nicht als gravierend einzustufen. Obwohl das Gesetz eine eindeutig positive Wirkung hat, besteht eine unzureichende Akzeptanz bei Unternehmen.

Ein materiell-rechtlicher Handlungsbedarf besteht für die Bundesregierung daher derzeit nicht. Um für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, könnten jedoch branchenspezifische Konkretisierungen durch Selbstregulierung entwickelt werden. Überdies sollten die Rechtsdurchsetzung verbessert sowie die Verbraucherinformation ausgebaut werden.

Die Evaluation wurde gemeinsam von Prof. Dr. Gerald Spindler (Universität Göttingen), Prof. Dr. Annlies Blom (Survex – Umfragemethoden und Statistik) und Prof. Dr. Christian Thorun (Institut für Verbraucherpolitik – ConPolicy GmbH) durchgeführt.

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Quelle: BMJV