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BMELV erteilt ConPolicy den Zuschlag zur Evaluation der „Button-Lösung“

In der Vergangenheit wurden zahlreiche Verbraucher etwa bei Softwaredownloads, Routenplanern und anderen Internet-Dienstleistungen über die Kostenpflichtigkeit dieser Angebote getäuscht. Die Anbieter versteckten hierbei Preisangaben in den AGBs oder platzierten diese schlecht sichtbar am Bildschirmrand. Verbraucher, die in solche Kosten- und Abo-Fallen gelockt wurden, wurden mit Forderungen konfrontiert und zum Teil massivem Druck ausgesetzt. Der Gesetzgeber reagierte auf diese Missstände mit dem Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr, das am 01.08.2012 in Kraft getreten ist. Das Bundesverbraucherschutzministerium (BMELV) hat im Juni 2013 eine Studie zur Evaluation der Auswirkungen des Gesetzes ausgeschrieben. ConPolicy hat nun den Zuschlag für die Durchführung der Evaluation erhalten. Unter der Projektleitung von Prof. Dr. Gerald Spindler (Universität Göttingen) und unter Beteiligung von Prof. Dr. Annlies Blom von Survex – Umfragemethoden und Statistik – wird die Evaluation innerhalb des nächsten Jahres durchgeführt.