Am 10. Dezember 2015 veröffentlichte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Rahmen des Projekts Marktwächter Finanzen die Ergebnisse einer Sonderuntersuchung zu der Frage: „Erhalten Verbraucher bedarfsgerechte Anlageprodukte?“. Hierfür wurden 835 Beratungsgespräche der Verbraucherzentralen zwischen November 2014 und Oktober 2015 ausgewertet, die Fragen von Verbrauchern zu insgesamt 3.502 Finanzanlageprodukten und 362 Vertragsangeboten betrafen. Ziel war es, herauszufinden, inwiefern Banken bei ihren Produktberatungen auf die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden eingehen.
Die Studie kommt zu folgenden Ergebnissen:
- 95 % der Anlageprodukte und Vertragsangebote entsprachen nicht dem Bedarf bzw. Interesse der Verbraucher; die unterbreiteten Produkte waren entweder zu teuer und riskant oder passten nicht zur individuellen Lebenssituation und den Anlagezielen der Kunden.
- Bestehende Geldanlagen und Vorsorgeverträge der Verbraucher weisen viele Optimierungsmöglichkeiten auf; so fand sich bei 45% der bereits abgeschlossenen Verträge eine kostengünstigere oder flexiblere Alternative.
Diese Ergebnisse verweisen auf einen Nachholbedarf in der Qualitätssicherung und Kundenorientierung bei Finanz- und Anlageberatungen von Banken. Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), stellt dabei Folgendes fest: „Schlechte Finanzempfehlungen können sich Verbraucher mit Blick auf ihre Altersvorsorge nicht leisten. (…) Produktverkauf und Finanzberatung sind klar zu trennen. Gesetzlich ist eine hohe und verlässliche Qualität in der Finanzberatung sicherzustellen. Finanzberatung muss unmissverständlich im besten Kundeninteresse (Best-Advice) erfolgen sowie einer einheitlichen Regulierung und Aufsicht unterliegen.“
Weitere Informationen und der Bericht
Quelle: vzbv