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NachhaltigkeitReparieren statt neu kaufen – Europäisches Parlament schlägt neue Regeln vor

Das Europäische Parlament (EP) einigte sich heute auf neue Vorschriften, um das Recht auf Reparatur für Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken und um negative Umweltauswirkungen des Massenkonsums zu reduzieren. Diese Vorgaben sollen Möglichkeiten zum nachhaltigen Konsum fördern, indem die Reparatur defekter Gebrauchsgüter erleichtert wird, was wiederum die Menge an Abfall verringert und den Reparatursektor unterstützt. 

Bislang wurden Verbraucherinnen und Verbraucher häufig von Reparaturen abgehalten, da die Kosten nicht im Verhältnis standen, der Zugang zu Reparaturdiensten erschwert wurde oder das Produktdesign eine Reparatur gar unmöglich machte. Jedoch ergab eine Studie der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2019, dass 77 Prozent der EU-Bürgerinnen und -Bürger eine Reparatur bevorzugen statt neu zu kaufen.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist sollen Verkäufer dazu verpflichtet werden, Reparaturen zu priorisieren, wenn diese billiger oder gleichwertig mit dem Neukauf einer Ware sind. Nur wenn eine Reparatur für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht durchführbar oder zu umständlich ist, soll davon abgesehen werden.
  • Wenn ein Produkt repariert wurde, sollte sich die gesetzliche Garantie automatisch um ein Jahr verlängern.
  • Auch nach Ablauf der Garantie sollten Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht auf Reparatur von Produkten wie Waschmaschinen, Staubsaugern, Smartphones und Fahrrädern haben.
  • Für die Dauer der Reparatur sollten Hersteller Ersatzgeräte leihweise zur Verfügung stellen. Wenn ein Produkt nicht repariert werden kann, könnte stattdessen ein generalüberholtes Gerät angeboten werden.
  • Unabhängige Reparaturwerkstätten, Refurbisher und Endverbraucherinnen und -verbraucher sollten gegen eine angemessene Gebühr auf alle Ersatzteile, Reparaturinformationen und Werkzeuge zugreifen können.
  • Online-Plattformen sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei helfen, lokale Reparaturwerkstätten wie Reparatur-Cafés und Verkäufer generalüberholter Waren in ihrer Nähe zu finden. Dazu sollten ihnen über nationale Reparaturfonds Gutscheine und andere finanzielle Anreize angeboten werden.

Ursula Pachl, stellvertretende BEUC-Generaldirektorin, merkte hierzu an: „Länger haltbare und besser reparierbare Produkte können Verbraucherinnen und Verbrauchern Geld und dem Planeten Ressourcen sparen. Verbrauchergruppen aus ganz Europa berichten, dass zu viele alltägliche Produkte zu schnell kaputt gehen und nicht mehr zu reparieren sind. Wir freuen uns, dass das Parlament Druck auf die Hersteller ausübt, damit langlebige und reparierbare Produkte zur Norm werden. Das Parlament schränkt die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher ein, indem es sie zwingt, ein defektes Produkt reparieren zu lassen, anstatt es zu ersetzen. Reparaturen sollten gefördert und den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht aufgezwungen werden, vor allem, wenn ihr Produkt innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit von zwei Jahren kaputt geht. Nicht alle Waren können ordnungsgemäß repariert werden, und die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten das Recht auf ein gut funktionierendes Produkt haben, für das sie bezahlt haben. Wir hoffen, dass die Mitgliedstaaten nicht zustimmen werden, bestehende Verbraucherrechte zu beschneiden. Reparaturfeindliche Praktiken müssen verboten werden, und die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen zur Förderung der Reparatur ergreifen. Finanzielle Anreize, wie der Reparaturfonds in Frankreich oder der Reparaturbonus in Österreich, sind notwendig, um die Reparatur zu fördern und die Reparaturpreise zu senken.“

Quelle: EP & BEUC

Weitere Informationen und BEUC-Pressemitteilung