Die Digitalisierung der Wirtschaft und der Gesellschaft stellt das Verbraucherrecht vor neue Herausforderungen. Braucht die digitale Wirtschaft und Gesellschaft ein Verbraucherrecht 2.0? Ein Verbraucherrecht, das auf die spezifischen Rechtsfragen und Probleme zugeschnitten ist? Die Antwort lautet ‚ja‘. Sie folgt zwingend aus der Bestandsaufnahme der Rechtslage zu den Verbraucher-Algorithmen, zu den Online-Plattformen, zur Sharing Economy, zum Verbraucherdatenschutz, zum Internet der Dinge, zu den Rechtsfragen der Rechtsdurchsetzung. Sie umschließt die Notwendigkeiten, die Datenermittlung von Verbraucherstreitigkeiten auf eine solide Grundlage zu stellen und die Möglichkeiten und Grenzen einer Regulierung durch Technik zu studieren.
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