Am 24. März 2016 präsentierte die OCED überarbeitete Empfehlungen zum Verbraucherschutz im elektronischen Handel. Seit der ursprünglichen Veröffentlichung im Jahr 1999 haben sich die Praktiken im E-Commerce entscheidend gewandelt. So berücksichtigen die neuen Empfehlungsrichtlinien nun auch aktuelle Trends und Herausforderungen, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Marktplätzen des E-Commerce konfrontiert sind. Dabei werden insbesondere Aspekte zu fairen Geschäftspraktiken, Informationsdarstellungen, Zahlungssicherheit, unsicheren Produkten, Streitschlichtung sowie der Rechtsdurchsetzung adressiert. Die Empfehlungen thematisieren unter anderem die folgenden Punkte:
- Nicht-monetäre Transaktionen: Immer mehr Verbraucher erwerben „kostenlose“ Güter und Dienstleistungen im Gegenzug für ihre persönlichen Daten. Regierungen und Interessenvertreter werden dazu aufgefordert, Instrumente zu entwickeln, die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Probleme mit solchen Transaktionen erfahren, darin unterstützen, eine Wiedergutmachung zu erlangen.
- Digitale Inhalte: Transaktionen zu digitalen Inhalten beinhalten oft technische oder vertragliche Einschränkungen beim Zugang oder Nutzung. Viele Verbraucher haben jedoch Verständnisprobleme hinsichtlich ihrer Rechten und Pflichten und sollten deshalb über klare Informationen zu möglichen Restriktionen verfügen.
- Aktive Verbraucher: Bei derzeitigen E-Commerce-Geschäftsmodellen verschwimmt die Linie zwischen Konsumenten und Unternehmen immer mehr. Verbraucherinnen und Verbraucher nehmen dabei eine partizipative Rolle in der Produktentwicklung und -verbreitung ein und treten zudem in den Austausch miteinander. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, direkte Kundentransaktionen zu vereinfachen und den Nutzen wahrheitsgemäß und transparent wiederzugeben.
Die nicht rechtsverbindliche OECD-Richtlinie sieht ferner vor, dass die für Kaufentscheidungen relevanten Geschäftsbedingungen nicht verschleiert werden dürfen und die Unternehmensidentität und der Standort offengelegt werden müssen. Anstelle irreführender Praktiken im Umgang mit persönlichen Verbraucherdaten, sollten Unternehmen bei Marketingstrategien für Kinder und sonstige verletzliche Verbraucher mit besonderer Sorgfalt vorgehen.
Quelle: OECD
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