Ab heute treten weitere Bestimmungen zur Kontowechselhilfe als Teil des sogenannten Zahlungskontengesetzes in Kraft. Die neuen Regelungen erleichtern Verbraucherinnen und Verbrauchern den Wechsel zwischen Girokonten und gelten als weitere gesetzliche Maßnahme neben dem kürzlich eingeführten „Basiskonto für Jedermann“. Folgende Aspekte sind dabei zentral:
- Verbraucherinnen und Verbraucher haben ab sofort einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass bei einem Kontowechsel der alte und neue Anbieter zusammenarbeiten, soweit die Kunden sie dazu ermächtigen. Dies gilt ebenso für den Wechsel von einem Online-Konto zu einem anderen.
- Diese Kooperation zwischen den Anbietern betrifft vornehmlich den Austausch relevanter Informationen für den Wechsel. Beispielsweise können Verbraucherinnen und Verbraucher dem neuen Zahlungsdienstleister die Ermächtigung erteilen, bisherige Zahlungsempfänger wie Vermieter, Versicherungen oder Telefon- und Stromanbieter über die neue Kontoverbindung zu informieren.
- Zudem müssen alle EU-Mitgliedsstaaten die Zahlungskontenrichtlinie ab sofort umsetzen, wodurch grenzüberschreitende Kontoeröffnungen erleichtert werden.
Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz merkte dazu an: „Mit dem Inkrafttreten dieses Teils des Zahlungskontengesetzes erleichtern wir den Wechsel von einem Kontoinstitut zu einem anderen enorm. Zugleich erhöht diese verpflichtende Serviceleistung den Wettbewerb unter den Banken. Mehr Wettbewerb, mehr Vorteile für die Kundinnen und Kunden. Aus verbrauchschutzrechtlicher Sicht haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen."
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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