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NachhaltigkeitEU-Parlament beschließt Recht auf Reparatur

Am Dienstag, 23. April 2024, nahm das EU-Parlament mit 584 zu 3 Stimmen bei 14 Enthaltungen die Richtlinie über das sogenannte Recht auf Reparatur an. Die Vorschriften präzisieren die Reparaturpflichten der Hersteller und setzen Anreize für die Verbraucher:innen, Produkte zu reparieren, damit sie länger halten und verwendet werden.

Die neuen Vorschriften sollen dafür sorgen, dass die Hersteller rechtzeitig und kostengünstig Reparaturen durchführen und die Verbraucher:innen über ihr Recht auf Reparatur informieren. Bei Geräten, die in der Gewährleistungszeit repariert werden, wird der Haftungszeitraum um ein Jahr verlängert, sodass es sich noch mehr lohnt, sich für die Reparatur statt für den Kauf eines neuen Geräts zu entscheiden.

Aber auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung müssen die Hersteller gängige Haushaltsprodukte wie Waschmaschinen, Staubsauger und sogar Smartphones reparieren, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind. Im Laufe der Zeit kann die Liste der Produktkategorien erweitert werden. Wer möchte, kann auch während der Reparaturzeit ein Ersatzgerät ausleihen oder, falls eine Reparatur nicht möglich ist, sich für ein generalüberholtes Gerät entscheiden.

Quelle: EP
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