Am 19. Februar 2021 fand die virtuelle Konferenz „Verbraucherschutz digital neu denken“ statt. Thema der Konferenz war die Frage, wie das bisher noch weitgehend ungenutzte Potential digitaler Technologie zur Erreichung verbraucherpolitischer Zielsetzungen erschlossen werden kann. Diese Frage wurde mit Abgeordneten des Deutschen Bundestags und Entscheidungsträger*innen aus Politik, Unternehmen und Verbraucherorganisationen diskutiert. Im Anschluss an die Konferenz wurde am 28. Februar der Abschlussbericht zu dem Forschungsvorhaben veröffentlicht.
Nach einer Begrüßung durch Herrn Staatssekretär Prof. Dr. Christian Kastrop vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) stellte das Projektteam (Thomas Bendig, Fraunhofer-Verbund IUK-Technologie, Dr. Sara Elisa Kettner, ConPolicy sowie Dr. Otmar Lell, ConPolicy) die zentralen Forschungsergebnisse vor. Der daraus folgende Handlungsbedarf wurde in einer ersten Runde mit Herrn Dr. Volker Ullrich MdB (CSU) und Herrn Dr. Jens Zimmermann MdB (SPD) diskutiert. In einer zweiten Runde wurde die Sichtweise verschiedener Akteursgruppen auf das Thema Verbraucherschutztechnologie vertieft. Für das BMJV nahm St Prof. Dr. Christian Kastrop Stellung, Ministerin Ursula Heinen-Esser vertrat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Nordrhein-Westfalen, Ulrike von der Lühe sprach als geschäftsführender Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für die öffentlich geförderten Verbraucherorganisationen, Dr. Daniel Halmer, Gründer und Geschäftsführer der Conny GmbH und des Portals wenigermiete.de vertrat die Sichtweise unternehmerischer Legal-Tech-Anbieter, und Christina Lang, CEO der DigitalService4Germany, stellte den Mehrwert eines digitalen Innovationsprozesses für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen dar.
Die Diskussion zeigte weitgehenden Konsens, dass es bei der Nutzung von digitaler Technologie für verbraucherpolitische Zielsetzungen ein großes Potential gibt. Sie würden einen wichtigen Baustein für eine gestaltende Verbraucherpolitik darstellen. Es gebe kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Umsetzungsdefizit. Die Frage sei, wie es gelinge, das Potential zu entfesseln. Konsens bestand auch darin, dass auf digitalen Märkten mehr Transparenz geschaffen werden müsse, damit Verbraucherinnen und Verbraucher besser erkennen können, inwieweit ihre Interessen auf digitalen Märkten gewahrt werden. Besonders wichtig sei es hierfür, für Fälschungssicherheit und Verlässlichkeit von Kundenbewertungen zu sorgen. Auch dass Verbraucherschutzbehördern und Verbraucherorganisationen mehr digitale Kompetenzen und digitale Tools brauchen, wurde allgemein unterstützt. Uneinheitliche Sichtweisen gab es zu der Frage, ob föderale Strukturen in der Verbraucherberatung reformbedürftig sind und welches Potential in der Zusammenarbeit von Verbraucherorganisationen mit unternehmerischen Legal-Tech-Anbietern liegt. Christina Lang von der DigitalService4Germany legte abschließend dar, dass ein offener digitaler Innovationsprozess dazu nützen könne, einerseits Verbraucherinnen und Verbraucher stärker in die Lösungsfindung einzubeziehen und andererseits Kooperationen unterschiedlicher Akteursgruppen möglich zu machen.
Die Ergebnisse der Veranstaltung wurden bei der Finalisierung des Abschlussberichts berücksichtigt, der am 28. 2021 Februar veröffentlicht wurde.
Die Kurzfassung der Studienergebnisse ist hier zu finden. Die Langfassung steht hier zum Download bereit.
Mehr Informationen zum Projekt finden Sie hier.