Am 05. November 2015 präsentierte die Verbraucherzentrale Sachsen im Rahmen des Projekts Marktwächter Finanzen die Ergebnisse einer Untersuchung zum Thema „Transparenz bei der Werbung für Dispositionskredite im Internet“. Hierfür untersuchte die Verbraucherzentrale zwischen Mai und August 2015 den Internetauftritt von 371 deutschen Bankinstituten. Hierbei ging es um die Frage, welche Informationen diese Institute zu Dispositionskrediten in der Werbung veröffentlichen, wie leicht diese für Verbraucher zu finden und wie verständlich diese sind. Insgesamt wurde die Werbung zu 1.346 Girokonten untersucht. Die Studie kommt zu folgenden Ergebnissen:
- Bei der Online-Werbung machen die Finanzinstitute häufig nur unzureichende, kaum transparente und für Verbraucher schwer zu findende Angaben zu Dispositionskrediten.
- Zwar veröffentlichen fast alle Banken und Sparkassen Angaben zur Höhe des Sollzinssatzes, aber nur selten konkrete Termine, wann Zinsanpassungen vorgenommen werden und unter welchen Umständen diese Anpassungen stattfinden.
- Als relevante Bezugsgröße für den Sollzinssatz wird der Referenzzinssatz lediglich bei einem Viertel der untersuchten Konten angegeben. Auch werden Referenzzinssätze verwendet, die wenig oder gar nicht schwanken. Daher werden Verbraucher kaum an den Marktentwicklungen beteiligt.
Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentierte die Studienergebnisse wie folgt: „Verbraucher müssen [...] die Höhe des Sollzinssatzes und seine Veränderungen nachvollziehen können. Nur dann können sie den Dispositionsrahmen bewusst nutzen und nur dann können die Konditionen für den Dispositionskredit zum Entscheidungskriterium für die Produktauswahl werden. Von einer Preistransparenz beim Dispositionskredit sind wir aktuell weit entfernt, deshalb brauchen wir hierzu konkrete gesetzliche Regelungen.“
Quelle: vzbv
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