Das Berliner Kammergericht hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den US-amerikanischen Nachrichtendienst WhatsApp stattgegeben. Damit wird WhatsApp untersagt, auf seiner deutschen Internetseite die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließlich auf Englisch bereitzustellen. Zur Begründung wurden die folgenden Punkte angeführt:
- In Deutschland sei Alltagsenglisch zwar weit verbreitet, juristisches, vertragssprachliches und kommerzielles Englisch hingegen nicht und könne seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher auch nicht vorausgesetzt werden.
- Solange entsprechende Regelungen nicht auf Deutsch verfügbar sind, seien sämtliche Klauseln intransparent und damit unwirksam.
- Die Richter beanstandeten zudem einen Verstoß gegen das Telemediengesetz. WhatsApp bietet neben einer E-Mail-Adresse keine zweite Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme (Kontaktformular oder Telefonnummer) an, wozu es jedoch gesetzlich verpflichtet ist.
Wenn das Urteil rechtskräftig wird, muss WhatsApp zukünftig die deutsche Fassung der Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise bereitstellen. Eine Revision gegen das Urteil hat das Kammergericht bereits ausgeschlossen. Klaus Müller, Vorstand des vzbv, kommentierte den Beschluss wie folgt: „AGB von Unternehmen sind ohnehin oft lang und für Verbraucher schwer verständlich. Dass die Millionen deutschen Nutzer von WhatsApp diese nicht auch noch [in] einer fremden Sprache hinnehmen müssen, ist auch ein wichtiges Signal an andere international handelnde Unternehmen.”
Quelle: vzbv
Weitere Informationen und das Urteil des KG Berlin