ConPolicy
Kontakt

VerbraucherschutzUrteil des Europäischen Gerichtshofs sieht verbraucherfreundliche Kennzeichnung bei Flugpreisen vor

Heute entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Zusatzentgelte im Endpreis von Flugreisen gesondert ausgewiesen werden müssen. Dies geht aus einem Rechtstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Air Berlin hervor, bei dem der Bundesgerichtshof (BGH) dem EuGH zwei Fragen vorgelegt hatte.

Das Urteil beinhaltet die beiden folgenden wichtigen Punkte:

  • Steuern, Flughafengebühren und sonstige Zuschläge müssen für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Veröffentlichung des Flugpreises gesondert ausgewiesen werden. Laut EuGH entspricht dies der geltenden Luftverkehrsdiensteverordnung.
  • Bei einer Stornierung müssen Fluggesellschaften solche Zuschläge zudem erstatten. Nach deutscher Regelung sind diese Erstattungen bei Stornierungen kostenfrei – dem EuGH zufolge ist dies konform mit europäischem Recht.

Auf dieser Grundlage kann der BGH nun im Rechtsstreit von vzbv und Air Berlin entscheiden.

Klaus Müller, vzbv-Vorstand, sagte dazu: „Das EuGH-Urteil stärkt Rechte von Fluggästen in ganz Europa. Fluggästen wird es in Zukunft erleichtert, einen Teil ihres gezahlten Flugpreises bei einer Stornierung erstattet zu bekommen."

Quelle: vzbv

Mehr Informationen und Beuc-Pressemitteilung