ConPolicy
Kontakt

VerbraucherschutzUntersuchung zeigt deutlich erschwerte Reparatur vieler Haushaltsgeräte

Heute stellte die Verbraucherzentrale NRW Umfrageergebnisse zur Reparaturfreundlichkeit von Haushaltsgeräten vor. Für diese Untersuchung wurden bei 31 Hersteller von insgesamt 45 Marken angefragt, ob die folgenden drei Anforderungen für die einfache Reparatur defekter Geräte erfüllt werden: Reparatur-Anleitungen sollten für freie Werkstätten sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zugänglich gemacht werden; neben Vertragswerkstätten sollten Ersatzteile auch für freie Werkstätten und ehrenamtliche RepairCafés verfügbar sein; und die Gehäuse aller Geräte sollten mit handelsüblichem oder sogar ohne Werkzeug leicht zu öffnen sein.

Dies sind die wichtigsten Ergebnisse:

  • Es nahmen 19 Hersteller mit insgesamt 26 Marken an der Produktumfrage zu diversen Haushaltsgeräten vom Toaster bis zur Waschmaschine teil. Unter ihnen gab lediglich eine Marke an, alle drei genannten Anforderungen zu erfüllen.
  • Reparaturanleitungen: 19 der 26 Marken stellten ihre Anleitungen, sofern vorhanden, ausschließlich Vertragswerkstätten zur Verfügung und erschweren damit die Reparatur durch freie Anbieter.
  • Gehäuse: Lediglich bei neun von 19 Kleingeräte-Marken (bspw. Föhn, Bügeleisen oder Toaster) sind alle Produkte leicht zu öffnen. Zehn Marken gaben an, schwierig bis gar nicht zu öffnende Produkte im Sortiment zu haben. Einige Hersteller bieten zudem nach eigener Auskunft in einigen Produktkategorien nur Geräte an, die nicht ohne Zerstörung geöffnet werden können.
  • Ersatzteile: 18 von 26 Marken liefern grundsätzlich Ersatzteile an freie Werkstätten und an Verbraucherinnen und Verbraucher. Jedoch liefern einige Marken keine Ersatzteile für Kleingeräte, deren Gehäuse nicht zu öffnen sind. Eine Reparatur ist damit bei diesen Produkten ausgeschlossen.

Quelle: vzbv NRW

Mehr Informationen