Erneut blickt die Bundesnetzagentur mit einem eigenen Tätigkeitsbericht zurück auf die Arbeit der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation im letzten Jahr. Durch das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz hat sie den Auftrag, die Öffentlichkeit einmal jährlich über die durchgeführten Schlichtungsverfahren zu informieren. Ziel der Verbraucherschlichtungsstelle ist es, telekommunikationsrechtliche Streitigkeiten zwischen Endkunden und Telekommunikationsanbietern außergerichtlich beizulegen. In diesem Sinne vermittelt die Verbraucherschlichtungsstelle seit 1999 als neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes.
Bei den Schlichtungsfällen im Telekommunikationsbereich handelt es sich zumeist um strittige Rechnungspositionen, das Fehlen der zugesicherten Leistung, Störungen oder Anschlusssperren oder auch Probleme beim Anbieterwechsel und Umzug des Anschlusses. Wichtig für die Verbraucher ist dann ein gut erreichbarer und mit entsprechenden Kompetenzen ausgestatteter Kundenservice, der es ihnen ermöglicht, Streitigkeiten im direkten Kontakt mit dem Anbieter zu klären. Kann so keine Lösung gefunden werden, hat sich die Verbraucherschlichtungsstelle in diesen Konfliktfällen als erfolgreicher Vermittler zwischen den streitenden Parteien bewährt.
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