Diese Woche veröffentlichte das Marktwächter-Team Digitale Welt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Untersuchungsergebnisse zu Streaming-Diensten im Internet. Daraus geht hervor, dass die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher Video- und Musik-Streaming-Dienste nutzt, sich jedoch um ihre persönlichen Daten sorgt und sich kompaktere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wünscht. Für diese repräsentative Stichprobenerhebung wurde das forsa Institut im Dezember 2016 mit einer Online-Befragung von 2.000 Internetnutzern zwischen 14 bis 65 Jahren beauftragt.
Dies sind die zentralen Ergebnisse:
- Mit 90 Prozent streamt die Mehrheit der Internetnutzer Musik und Videos online. Vor allem jüngere Verbraucherinnen und Verbraucher zwischen 14 und 29 Jahren nutzen kostenpflichtige Streaming-Dienste. Unter ihnen zahlen 73 Prozent für Video- und 39 Prozent für Musik-Inhalte.
- Die Mehrheit der Nutzer sorgt sich über den Umgang mit persönlichen Daten – insbesondere darüber, was mit ihren Daten nach Vertragsende passiert und ob ihre Daten an Dritte weitergegeben werden.
- 82 Prozent der Streaming-Nutzer sind der Meinung, dass die AGB grundsätzlich zu lang sind. Das Lesen langer AGB wird insbesondere auf mobilen Endgeräten im Gegensatz zu stationären Rechnern als lästig empfunden. Rund drei Viertel der Befragten geht bei professionell auftretenden Unternehmen ohnehin davon aus, dass die AGB juristisch einwandfrei sind.
- Gut die Hälfte der Befragten gibt an die AGB von Streaming-Diensten nur grob zu überfliegen und knapp ein Drittel akzeptiert diese ungelesen. In diesem Zusammenhang wünscht sich die Mehrheit (87 Prozent) kompakt zusammengefasste AGB. Wichtig sind dabei Informationen zu automatischen Abo- und Vertragsverlängerungen, zur Vertragsbeendigung und die Preisgestaltung.
Zur übersichtlichen Präsentation der AGB schlägt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die im eCommerce bewährte „Button-Lösung“ vor. Hierbei wird relevante Verbraucherinformationen in knapper Form präsentiert. Heike Schulze, Referentin im Team Recht und Handel beim vzbv, merkte dazu an: „Wichtig ist, dass AGB und andere Informationen von Verbraucherinnen und Verbrauchern erfasst und verstanden werden können – auch wenn sie im Alltag wenig Zeit haben und keine Juristen sind. Außerdem sollten Unternehmen darauf verzichten, in AGB das allgemein geltende Gesetzesrecht wiederzugeben. Einen Informationswert haben AGB nur dann, wenn vertraglich etwas anderes vereinbart wird als im Gesetz steht."
Quelle: Marktwächter Digitale Welt
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