Cyber-Sicherheit ist eine Bedingung für eine erfolgreiche Digitalisierung. Primäres Ziel sollte sein, den Dreiklang von IT-Sicherheit – Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit – unter Berücksichtigung sozialer, kultureller, politischer und rechtlicher Dimensionen zu gewährleisten. Um die Potentiale der Digitalisierung zu nutzen und den Risiken zu begegnen, besteht insbesondere auf drei Feldern Handlungsbedarf:
- Die Investitionen in Cyber-Sicherheit müssen erhöht sowie staatliche Akteure mit den erforderlichen Befugnissen und Ressourcen ausgestattet werden.
- Die IT-Sicherheit von Unternehmen muss gestärkt und Hersteller bzw. Dienstleister müssen in die Pflicht genommen werden, die IT-Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten.
- Das Ziel, das Bewusstsein und die Beurteilungsfähigkeit für die Risiken digitaler Anwendungen zu steigern, muss weiter verfolgt werden.
Durch die fortschreitende Digitalisierung erweitert sich der Aufgabenbereich des Verbraucherschutzes um das Thema Cyber-Sicherheit. Besondere Herausforderungen sind dabei die rasante Technologieentwicklung und die hohe Komplexität der globalisierten Märkte in diesem Bereich. Die zunehmende Vernetzung und Interaktion von Produkten erfordert dabei die Sicherheit jedes einzelnen Produktes, nicht nur im Auslieferungszustand, sondern auch über den Produktlebenszyklus hinweg. Daher werden konkrete Instrumente zur Bewertung der Sicherheit von Angeboten am Markt benötigt.
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