Am 13. Januar 2018 ist die überarbeitete Europäische Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) in Kraft getreten. Mit diesen neuen Regelungen will die Kommission Zahlungsdienste in Europa zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher modernisieren, indem elektronische Zahlungen für Waren und Dienstleistungen billiger, einfacher und sicherer werden sollen.
Die Neuregelungen sehen Folgendes vor:
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Ein Verbot zusätzlicher Kosten durch Aufschläge bei Zahlungen mit Kredit- oder Debitkarten – sowohl in Geschäften als auch online.
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Die Öffnung des EU-Zahlungsmarktes für Unternehmen, die Zahlungsdienste auf der Grundlage des Erhalts des Zugangs zu Informationen über das Zahlungskonto anbieten.
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Die Einführung strenger Sicherheitsanforderungen für elektronische Zahlungen sowie für den Schutz der Verbraucherfinanzdaten.
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Die Verbesserung der Verbraucherrechte in zahlreichen Bereichen, bspw. eine reduzierte Haftung für nicht autorisierte Zahlungen und die Einführung eines bedingungslosen Erstattungsrechts („ohne Fragen“) für Lastschriften in Euro.
Valdis Dombrovskis, Kommissionsvizepräsident für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, merkte hierzu an: „Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem digitalen Binnenmarkt in der EU. Die Richtlinie dient der Entwicklung innovativer elektronischer und mobiler Zahlungen, die der Wirtschaft und dem Wachstum zugute kommen werden. Mit dem Inkrafttreten der PSD2 werden Aufschläge bei Zahlungen mit Verbraucherdebit- und -kreditkarten abgeschafft. Dies könnte zu Einsparungen von mehr als 550 Mio. EUR pro Jahr für die Verbraucher in der EU führen. Darüber hinaus werden die Verbraucher bei Zahlungen besser geschützt.“
Quelle: Europäische Kommission
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