Die Bundesnetzagentur hat 2017 Akzente im Bereich des Verbraucherschutzes setzen können. Es konnte Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Fragen zu ihren Verträgen oder zum Anbieterwechsel geholfen werden, bei der Telekommunikation ebenso wie bei der Energie. Die Bundesnetzagentur ist zudem gegen Spionagegeräte wie die Puppe Cayla oder Kinder uhren mit Abhörfunktion vorgegangen. Elektronik, die Funkstörungen verursacht oder unzureichend gesichert ist, wurde in großer Zahl aus dem Markt entfernt. Dies zeigt sich in einer Wanderausstellung der Marktbeobachtung. Beim Breitbandinternet hat die Bundesnetzagentur definiert, welche Geschwindigkeitsabweichungen aus ihrer Sicht vertragswidrig sind. So wird Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Durchsetzung ihrer Rechte geholfen. Mit der Transparenzverordnung leistet die Bundesnetzagentur einen wichtigen Beitrag für eine einheitliche und aktuelle Information über Vertragsbedingungen. Beschwerden kamen auch verstärkt im Postbereich. Ursache waren oft Mängel bei der Zustellung von Briefen und Paketen. So waren auch die Schlichtungsstellen für Telekommunikation und Post sehr gefragt.
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