Im Rahmen der „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ hat die EU im Mai 2019 zwei vollharmonisierende Richtlinien als einheitliches Paket auf den Weg gebracht: die Digitale-Inhalte-RL (DI-RL) und die Warenkauf-RL (WK-RL). Durch sie sollen die Verbrauchervorschriften des Vertragsrechts der Mitgliedstaaten an die Anforderungen der Digitalisierung angepasst und ein europäischer Rechtsrahmen für den digitalen Binnenmarkt geschaffen werden. Als wesentliche Neuheit findet sich in beiden Richtlinien eine Pflicht des Anbieters zur Bereitstellung von Software-Updates (Update-Pflicht). Durch diese Neuerung werden Fragen aufgeworfen, die einer näheren Untersuchung bedürfen. Ziel dieser Thesis ist es, den Inhalt der Update-Pflicht zu ergründen und ausgewählte Bereiche und offene Fragestellungen näher zu beleuchten.
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