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VerbraucherschutzFluggesellschaften wegen Verletzung von Passagierrechten während der Corona-Pandemie gemeldet

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat die Europäische Verbraucherorganisation BEUC nun die nationalen Verbraucherschutzbehörden und die Europäische Kommission aufgefordert, die Flugbranche auf unlautere Geschäftspraktiken und Verstöße gegen die EU-Verordnung für Fluggastrechte zu untersuchen.

Die Fluggesellschaften Aegean, Air France, EasyJet, KLM, Norwegian, Ryanair, TAP Portugal und Transavia gehören zu den Unternehmen mit der höchsten Anzahl von Verbraucherbeschwerden während der Pandemie.

Am häufigsten wurde sich über folgende Praktiken beschwert:

  1. der Zwang, Gutscheine anstelle von Geldrückerstattungen für stornierte Flüge zu akzeptieren,
  2. das Versäumnis, Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend über ihre Rechte auf Rückerstattung zu aufzuklären und
  3. das Bereitstellen falscher oder irreführender Informationen zu Verbraucherrechten.

Monique Goyens, BEUC-Generaldirektorin, sagte hierzu: „Strenge Durchsetzungsmaßnahmen der nationalen Verbraucherschutzbehörden gegen Fluggesellschaften sind überfällig, um sicherzustellen, dass Passagierrechte auch in Krisenzeiten respektiert werden. Die schiere Menge an Verbraucherbeschwerden über Fluggesellschaften in ganz Europa seit Beginn der Pandemie zeigt die weite Verbreitung der Verstöße deutlich. Deshalb wünschen wir uns eine gründliche, branchenweite Untersuchung dieser Geschäftspraktiken. Die immer wiederkehrenden Probleme, mit denen Reisende konfrontiert sind, unterstreichen auch die dringende Notwendigkeit, die Durchsetzung der Fluggastrechte zu verbessern und die Geschäftsmodelle der Fluggesellschaften zu ändern."

Quelle: BEUC

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