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GesundheitFast die Hälfte der Deutschen fühlt sich bei der Arztsuche unzureichend informiert

Auf der virtuellen Fachtagung des IGES Instituts zusammen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) wurde heute die Studie zum Thema „Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung“ vorgestellt. Die Ergebnisse dieser Studie zeigen, dass sich fast die Hälfte der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Arztsuche unzureichend informiert fühlt und notwendige Angaben zu den Arztpraxen nur schwer oder gar nicht online findet.

Im Rahmen einer repräsentativen Befragung für diese vom BMJV geförderte IGES-Studie wurden mehr als 2.000 Personen zu ihrer persönlichen Arztsuche interviewt.

Dies sind weitere Einzelheiten:

  • Bei ihrer Arztsuche fühlten sich durchschnittlich 39 Prozent der Befragten als nur teilweise und vier Prozent als nicht ausreichend informiert. Informationsdefizite beziehen sich vor allem auf die Persönlichkeit der behandelnden Ärztinnen und Ärzte, das fachliche Angebot und die Terminverfügbarkeit. Die Befragten vermissen außerdem explizite Erfahrungsberichte anderer Patientinnen und Patienten.

  • Die Webseiten der Ärztinnen und Ärzte sind für die Befragten eine wichtige Informationsquelle. Am hilfreichsten für die Arztwahl sehen die Befragten persönliche Empfehlungen und Bewertungen anderer Patientinnen und Patienten an. Dabei sei die Menge und Vielfalt an Bewertungen sowie die Zuordnung zu konkreten Ärztinnen und Ärzten wichtig.

  • Arztsuchportale empfinden viele der Befragten hingegen als verbesserungsbedürftig.

  • Bei der Darstellungsform von Informationen zur Arztsuche präferieren die meisten Befragten Strukturen wie man sie von Online-Plattformen wie Google oder Amazon kennt: Schulnoten oder Sterne-Bewertungen können einen groben Überblick verschaffen und Freitextbewertungen bei der Suche nach individuell relevanten Informationen helfen.

Prof. Dr. Christian Kastrop, Staatssekretär im BMJV, merkte an: „Das Gesundheitswesen muss sich an den Bedürfnissen und Wünschen der Patientinnen und Patienten ausrichten. Dazu gehört, ihr Recht auf freie Arztwahl auf der Basis von transparenten und aussagekräftigen Qualitätskriterien. Bei diesen Kriterien sollen vor allem auch die von den Patientinnen und Patienten wahrgenommenen Unterschiede in der medizinischen Versorgung berücksichtigt werden.“

Iris an der Heiden, Studienautorin und Projektleiterin am IGES, erläuterte außerdem: „Die Studie zeigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher neben persönlichen Empfehlungen gezielt nach offenen Patientenbewertungen im Netz suchen und sich zutrauen, diese subjektiven Eindrücke richtig zu interpretieren. Freifeld-Eingaben helfen Suchenden vor allem dabei, die persönliche Kompetenz und die Kommunikationsfähigkeit des Arztes zu beurteilen.“

Quelle: IGES

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