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KartellrechtEuropäische Kommission setzt neue Regeln für mehr Zahlungstransparenz

Heute traten neue Bestimmungen der Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge in Kraft. Damit möchte die Europäische Kommission den Zahlungskartenmarkt effizienter gestalten und das Problem unterschiedlicher und überhöhter Interbankenentgelte in der EU angehen. Wenn Kunden per Kredit- oder Debitkarte zahlen, muss die Bank des Einzelhändlers („Acquirer“) ein Entgelt an die Bank („Emittent“) entrichten, die die Zahlungskarte des Kunden ausgegeben hat. Dieses Interbankenentgelt wird vom Endbetrag, den der Einzelhändler aus der Transaktion erzielt, abgezogen.

Im vorläufigen Regelwerk vom Dezember 2015 sind bereits Obergrenzen für Interbankenentgelte verankert. Folgende Änderungen wurden seitdem aufgenommen:

  • Freie Wahl der bevorzugten Zahlungsart: Viele Zahlungskarten besitzen mehrere Akzeptanzmarken („Co-Badging“) und bieten somit unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten an. Die bevorzugte Marke wurde bisher von Emittenten so gewählt, dass höchstmögliche Interbankenentgelte realisiert werden konnten. Die neuen Regeln verhelfen Verbraucherinnen und Verbrauchern dazu, die kosteneffizienteste Marke für ihren Zahlungsterminal selbst zu wählen.
  • Eine Karte für alles: Bislang benötigten Verbraucherinnen und Verbraucher verschiedene Karten für unterschiedliche Zahlungsarten ihrer Banken. Ab sofort können sie bei ihrer Bank beantragen, eine einzige Karte (bzw. zukünftig Mobiltelefone) mit allen angebotenen Kartenprodukten auszustatten (z.B. Visa, MasterCard, Maestro oder American  Express).
  • Bessere Informationen für Verbraucher: Alle Einzelhändler werden dazu verpflichtet, am Geschäfteingang und an der Kasse klar und deutlich anzugeben, welche Karten sie akzeptieren. Bei Online-Verkäufen müssen diese Informationen auf der Webseite oder auf anderen elektronischen oder mobilen Medien angezeigt werden.
  • Wissen, wofür man zahlt: Interbankenentgelte werden indirekt vom Einzelhändler gezahlt und an Verbraucher in Form höherer Preise weitergereicht. Bisher herrschte wenig Klarheit über diese Entgelte und Banken veranschlagten eine einzige gebündelte Gebühr für Zahlungsvorgänge mit verschiedenen Marken. Die neuen Regeln sorgen für mehr Transparenz, da Banken nun den Einzelhändlern die Gebühren aller Zahlungsvorgänge mitteilen und aufschlüsseln müssen.

Margrethe Vestager, EU-Kommissarin für Wettbewerbspolitik, erklärte dazu: „Viele Verbraucher benutzen Zahlungskarten tagtäglich, um in Geschäften oder online einzukaufen. Über viele Jahre bestand wenig Klarheit über die Entgelte, die die Banken für diese Kartenzahlungen berechneten, obgleich letztlich die Verbraucher die Kosten zu tragen hatten. Die Verordnung über Interbankenentgelte sieht eine Begrenzung der Entgelte und eine transparentere Gestaltung von Kartenzahlungen vor. Das bedeutet für Millionen europäischer Verbraucher und Einzelhändler geringere Kosten.“

Quelle: Europäische Kommission

Weitere Informationen und Factsheet über Interbankenentgelte