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Europaabgeordnete stimmen für EU-Kaufrecht. Verbraucherschützer sind besorgt.

Die Europaabgeordneten des Ausschusses für Rechtsfragen des Europäischen Parlaments haben sich heute für das Gemeinsame Europäische Kaufrecht, das Common European Sales Law (CESL), ausgesprochen (19 Stimmen für, 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen). Hierbei handelt es sich um ein optional anwendbares Gesetz, das grenzübergreifende Fernabsatzgeschäfte, insbesondere den Online-Handel, regeln soll. Optional anwendbare Gesetze sind eine vollkommen neue Herangehensweise bei der Marktregulierung. Diese sehen vor, dass Unternehmen zwischen dem nationalen Recht ihres Unternehmenssitzes und dem Europäischen Kaufrecht (CESL) wählen können. Das Subsidiaritätsprinzip erlaube es, ein harmonisiertes Europäisches Vertragsrecht zuzulassen, das neben dem nationalen Recht koexistiert, ohne es zu ersetzen, so die Kommission.

Justiz-Kommissarin Viviane Reding begrüßte die Entscheidung als ein wichtiges Signal und einen echten Durchbruch des Europäischen Parlaments. Kosten für kleine und mittlere Unternehmen können so gesenkt und gleichzeitig könne europäischen Verbrauchern mehr Möglichkeiten beim grenzüberschreitenden Einkauf ermöglicht werden. 

Europäische Verbraucherschützer sind hingegen anderer Meinung. Sie befürchten, dass dies eher zu mehr Komplexität, rechtlicher Unsicherheit, Mehrfachanwendung von bestehendem europäischen Verbraucherrecht (insbesondere bei online Transaktionen), Umgehung nationaler Regulierung und einem geringeren Verbraucherschutzniveau führen könnte. Ursula Pachl, stellvertretende Direktorin der europäischen Verbraucherorganisationen (BEUC), kommentiert die Entscheidung des Parlaments so: „Es ist ein unangemessenes Mittel um Verbraucherpolitik zu gestalten, wenn Europäischen Händlern der Entscheidungsspielraum überlassen wird, welches Gesetz für sie und den Verbraucherschutz bindend ist. ‘Optionale Regulierung’ ist ein Widerspruch in sich und wird im Ergebnis zu mehr Verwirrung unter Verbrauchern und Händlern führen.“ Sie fährt fort: „Die Europaabgeordneten sollten sich bewusst sein, dass sie mit ihrer Entscheidung, die Unternehmen förmlich an den Schalthebel gesetzt haben und wichtige Verbraucherrechte in einer Anzahl von EU Mitgliedsstaaten, von Großbritannien bis Griechenland, von Finnland bis in die Niederlande und im Rest Europas reduziert haben.“

 

Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/justice/contract/index_en.htm

Quelle: Europäisches Parlament und BEUC