Die Europäische Kommission hat heute eine umfassende Reform der aus dem Jahr 1995 stammenden EU-Datenschutzvorschriften vorgestellt. Ziel der Vorschläge ist es, die Online-Rechte der Einzelnen auf Wahrung der Privatsphäre zu stärken und die digitale Wirtschaft Europas anzukurbeln. Die Vorschläge der Kommission bestehen aus einer Mitteilung über die politischen Ziele der Kommission und zwei Legislativvorschlägen. Hierbei handelt es sich um eine Verordnung zur Festlegung eines allgemeinen Datenschutz-Rechtsrahmens der EU und eine Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten, die den Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten und für damit verbundene justizielle Tätigkeiten dienen.
Wesentliche Bestandteile der Vorschläge sind:
- Künftig wird es ein EU-weit geltendes Gesamtregelwerk für den Datenschutz geben.
- Unternehmen und Organisationen sollen bei einer schweren Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten künftig die nationale Aufsichtsbehörde unverzüglich (d. h. nach Möglichkeit binnen 24 Stunden) benachrichtigen.
- Die Bürger sollen leichter auf ihre eigenen Daten zugreifen und diese bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstleistungsanbieter „mitnehmen" können (Recht auf Datenportabilität). Dadurch wird der Wettbewerb unter den Anbietern derartiger Dienste zunehmen.
- Das „Recht auf Vergessen“ soll eine bessere Beherrschung der bei Onlinediensten bestehenden Datenschutzrisiken ermöglichen. Alle Bürger sollen das Recht erhalten, ihre eigenen Daten zu löschen, wenn keine legitimen Gründe für deren Vorhaltung bestehen.
- Jedwede außerhalb der EU erfolgende Bearbeitung von personenbezogenen Daten durch auf dem EU-Markt aktive Unternehmen, die ihre Dienste EU-Bürgern anbieten, soll künftig den EU-Vorschriften unterliegen.
- Die Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzbehörden soll gestärkt werden, damit diese die EU-Vorschriften in ihren Ländern besser durchsetzen können. Beispielsweise sollen die nationalen Datenschutzbehörden künftig Bußgelder gegen Unternehmen verhängen können, die gegen die Datenschutzbestimmungen der EU verstoßen. Die Höhe der Bußgelder soll bis zu 1 Mio. EUR oder 2 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen können.
EU-Justizkommissarin und Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding erläuterte hierzu: „Die heute vorgeschlagenen Änderungen werden das Vertrauen in Onlinedienste stärken, weil die Bürger künftig besser über ihre Rechte informiert sind und größere Kontrolle über ihre Daten haben werden.“ Monique Goyens, Vorstand der europäischen Verbraucherorganisation BEUC begrüßte die Vorschläge: “Heute macht die EU einen großen Schritt vorwärts, in dem sie die Datenschutzrechte an die Bürger zurückgibt.”
Die Vorschläge der Kommission werden nun dem Europäische Parlament und den EU-Mitgliedstaaten zur weiteren Erörterung übermittelt. Sie sollen zwei Jahre nach ihrer Annahme in Kraft treten.
Weitere Informationen: ec.europa.eu/justice/data-protection/document/review2012/com_2012_9_en.pdf, ec.europa.eu/justice/data-protection/document/review2012/com_2012_11_en.pdf, ec.europa.eu/justice/data-protection/document/review2012/com_2012_10_en.pdf und docshare.beuc.org/Common/GetFile.asp
Quelle: European Commission und BEUC