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BinnenmarktEU-Haushaltsplan soll europäische Verbraucherinnen und Verbraucher stärken

Verbraucherpolitik

Heute präsentierte die Europäische Kommission ihren Haushaltsplan für den Zeitraum von 2021 bis 2027. Dieser sieht ein 4 Milliarden Euro schweres Förderprogramm für den EU-Binnenmarkt vor, um europäische Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen und zu stärken.

Dies sind die zentralen Aspekte des Programms:

  • Das Programm zielt darauf ab, die Verbraucherrechte wirksam durchzusetzen, ein hohes Niveau an Verbraucherschutz sowie Produktsicherheit sicherzustellen und Verbraucherinnen und Verbraucher bei Problemen zu unterstützen, bspw. beim Online-Einkauf. Wie im New Deal for Consumers vorgesehen, soll auch der Zugang zu Rechtsbehelfen für Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtert werden.

  • EU-Verbraucherinnen und Verbraucher sollen im integrierten Europäischen Binnenmarkt weiterhin Zugang zu sicheren und hochwertigen Lebensmitteln haben. Die neue Programfinanzierung soll die sichere Erzeugung von Lebensmitteln, die Prävention und Tilgung von Seuchen und Schädlingen sowie die Verbesserung des Tierschutzes in der EU unterstützen.

  • Durch die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Kommission soll zudem einer ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften sichergestellt werden. Auch europäische Normungsorganisationen werden bei der Entwicklung aktueller und zukunftssicherer Standards unterstützt.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, kommentierte wie folgt: „Wir müssen sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte nutzen können. Konkret bedeutet dies, ihnen praktische Beratung zu Verbraucherfragen zur Verfügung zu stellen und gefährliche Produkte vom Markt zu nehmen. Genau dies wird das neue Binnenmarktprogramm auch leisten. Wie bei der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für Verbraucherinnen und Verbraucher angekündigt, werden wir darüber hinaus erstmalig kollektive Rechtsbehelfsverfahren finanziell fördern."

Quelle: Europäische Kommission

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