Am Donnerstag, den 4. November 2010, veröffentlichte die EU-Kommission eine Mitteilung mit Vorschlägen zur Reform der Datenschutzgesetzgebung. Ausgangspunkt der Mitteilung ist, dass technische Entwicklungen und die Globalisierung neue Herausforderungen für den Datenschutz mit sich gebracht haben.
Um die Datenschutzgesetze an diese neuen Herausforderungen anzupassen, erwägt die EU-Kommission in der Mitteilung beispielsweise,
- Datenschutzerklärungen zu standardisieren, um deren Verständlichkeit zu erhöhen.
- ein „Recht, vergessen zu werden“ einzuführen. Dieses Recht soll sicherstellen, dass Daten, die nicht mehr benötigt werden oder, dass Daten von Verbrauchern, die einen Dienst nicht mehr nutzen möchten, auch tatsächlich gelöscht werden.
- die Regelungen zur Frage, wann eine Einwilligung informiert und freiwillig gegeben wurde, zu präzisieren und zu stärken.
- Kollektivklagerechte etwa für Verbraucherorganisationen einzuführen.
Bis zum 15. Januar 2011 haben Bürger, Experten und öffentliche Stellen die Möglichkeit, die Vorschläge zu kommentieren und ihre Meinungen einzubringen.
Für weiere Informationen siehe: ec.europa.eu/justice/news/consulting_public/news_consulting_0006_en.htm
Quelle: DG Justice