Die drängende Frage stellt sich, warum eigentlich alle Bürgerinnen und Bürgern jeweils einzeln für grundlegende Aspekte ihrer (IT-) Sicherheit und den Schutz ihrer persönlichen Daten verantwortlich zeichnen und dabei jeweils sehr viel Zeit und andere Ressourcen aufwenden sollen. Gerade in der vernetzten Welt würde ein gemeinsamer Mindeststandard helfen, von jedem einzelnen Nutzer Gefahren abzuwenden und die Akzeptanz und Nutzung digitaler Produkte forcieren.
Nimmt man die Rechtsprechung des EuGH und des Bundesverfassungsgerichts ernst, dann müsste ein Mindestniveau der (IT-) Sicherheit und des Schutzes der persönlichen Daten durch den Staat im Rahmen der Daseinsvorsorge abgedeckt werden, ebenso wie der Zugang zum schnellen Internet als zentrale Bausteine mit hoher Bedeutung in der jeweiligen Lebensgestaltung.
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