Das Gewährleistungsrecht stellt einen wichtigen Baustein des Verbraucherschutzes in Deutschland dar. In Folge der Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG vom 25. Mai 1999 ist das deutsche Gewährleistungsrecht innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs erheblich reformiert worden, sodass die Belange des Verbraucherschutzes stärker Berücksichtigung fanden.
Im Rahmen der Projektgruppe „Gewährleistung und Garantie" der Verbraucherschutzministerkonferenz und der Justizministerkonferenz bestehen jedoch Überlegungen zur erneuten Veränderung des Gewährleistungsrechts, die in Richtung einer Stärkung der Ansprüche des Verbrauchers und damit einer Schwächung der Position von Herstellern und Verkäufern gehen. Eines der Kernargumente gegen eine deutliche Ausweitung der Gewährleistungspflichten liegt in deren negativen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen. Die Argumentation besagt dabei, dass durch die Gewährung zusätzlicher Rechte an Konsumenten zwangsläufig die Kosten der Produzenten und Händler ansteigen, da diese gesetzlich verpflichtet sind, die Gewährleistungsansprüche zu erfüllen. Die zusätzlich entstandenen Kosten werden in der Folge in den Güterpreis integriert und lassen diesen steigen.
Die vorliegende Studie leistet eine empirische Überprüfung und untersucht, welchen Preiseffekt die Richtlinie 1999/44/EG in den Jahren ihrer Umsetzung in Europa hatte. Hierfür wird zunächst die ökonomische Diskussion nachgezeichnet und deren verschiedene Argumente zusammengefasst. Im Anschluss erfolgen die Definitionen des Untersuchungsbereichs, insbesondere der betroffenen Produktgruppen, sowie der landesspezifischen Umsetzung der Richtlinie und der empirischen Strategie. Nach der empirischen Analyse der Preisentwicklungen wird untersucht, inwiefern Märkte zwischen Privatpersonen in Deutschland ohne Gewährleistungspflichten bestehen, die in der Lage wären, regulierungsbedingte Preissteigerungen im professionellen Handel zu kompensieren. Das Fazit fasst die Kernergebnisse zusammen und gibt Politikimplikationen.
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