Wir konsumieren Obst aus Südafrika, Schokolade von der Elfenbeinküste, Kaffee aus Brasilien und tragen Kleidung, die in Asien gefertigt wird. Selten wird hierbei hinterfragt, unter welchen Bedingungen die Konsumgüter gefertigt werden. Es fehlt häufig das Bewusstsein, dass hinter jedem Arbeitsschritt ein Mensch steht. Nicht überall auf der Welt arbeiten Menschen unter fairen Bedingungen. So ergab eine Studie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), dass weltweit fast 25 Millionen Menschen in Zwangsarbeit und Sklaverei ausgebeutet werden und fast jedes zehnte Kind Opfer von Kinderarbeit ist.
In den vergangenen Jahren hat sich angesichts des gestiegenen gesellschaftlichen Bewusstseins für Transparenz in den Lieferketten der Druck zur Einhaltung von Menschenrechten auf die Unternehmen erhöht. Besonders kritische Branchen wie bspw. die Textilindustrie sind wegen ihrer desaströsen Arbeitsbedingungen oder tragischen Brandkatastrophen ins Licht der Öffentlichkeit gerückt.
Der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist grundsätzlich Pflicht des Staates. Jedoch werden zunehmend Unternehmen in die Verantwortung genommen. 2016 verabschiedete die deutsche Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Mit dem NAP verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen in nationales Recht zu implementieren. Mit dem NAP setzte sie zunächst auf die freiwillige Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch Unternehmen.
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