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DigitalisierungBundeskartellamt entscheidet: Meta darf Nutzerdaten nur mit vorheriger Zustimmung zusammenführen.

Durch eine Verfügung im Jahr 2019 hat das Bundeskartellamt dem Konzern Meta (ehemals Facebook) die Zusammenführung von persönlichen Informationen der Nutzer:innen aus verschiedenen Quellen wie Facebook, WhatsApp und Instagram untersagt. Eine Einwilligung der Verbraucher:innen hat Facebook dafür nicht einholen wollen. Darauf folgte ein jahrelanger Rechtsstreit, da Meta zunächst Beschwerde einlegte. Nun ist das Verfahren abgeschlossen und Meta hat beziehungsweise wird verschiedene Maßnahmen einführen, die den Nutzer:innen deutlich erweiterte Wahlmöglichkeiten bei der Verknüpfung ihrer Daten bietet. Damit wurde der Klage des Bundeskartellamtes stattgegeben.

Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) war an dem Verfahren beteiligt, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf dem EuGH diverse Fragen vorlegte. Dies führte zu der Leitentscheidung des Europäischen Gerichtshofs, indem es die Rechtsauffassung des Bundeskartellamts unterstützt und eine strenge Auslegung der DSGVO vorschreibt. Diese Entscheidung inspirierte auch weitere europäische Gesetzgebungsinitiativen.

Quelle: vzbv und Bundeskartellamt