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Verbraucher erhalten neue Auskunftsrechte im Datenschutz

Ob für den Abschluss eines Kredit-, Telekommunikations- oder Energielieferungsvertrag - Unternehmen greifen immer häufiger auf Verbraucherdaten von Auskunfteien zurück. Die Informationen werden verwendet, um Scorewerte zu berechnen. Diese treffen eine Aussage über die Bonität und Zuverlässigkeit von Verbrauchern.

Seit dem 1. April 2010 haben Verbraucher neue Rechte zu erfahren, welche Daten gespeichert sind, welche Scorewerte berechnet wurden und welche Datenarten in die Berechnungen eingeflossen sind. Außerdem ist ihnen das Zustandekommen der Scorewerte einzelfallbezogen und nachvollziehbar zu erläutern und sie haben einen Anspruch, einmal im Jahr unentgeltlich eine Auskunft über die zu ihnen gespeicherten Daten zu erhalten.

Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Gerd Billen, fordert Verbraucher auf, von ihren Rechten Gebrauch zu machen und dem Verband ihre Erfahrungen auf einem Internetformular mitzuteilen.

 

Für weitere Informationen siehe: http://www.bmelv.de/cln_181/SharedDocs/Pressemitteilungen/2010/056-AI-Scoring.html und http://www.vzbv.de/go/presse/1287/36/102/index.html

Quellen: BMELV und vzbv